Rechtliche Betreuungen

Als rechtlicher Berufsbetreuer unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht selbst regeln können. Diese Menschen benötigen z.B. rechtliche Betreuung gegenüber behördlichen, sozialen, medizinischen oder anderen Einrichtungen oder bei ihren finanziellen Angelegenheiten.
Die rechtliche Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet über die Aufgabenbereiche, die der Betreuer übernimmt.
Als gesetzlicher Vertreter nehme ich die Interessen der Klienten gegenüber Stellen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken, Vermietern, Heimen und Pflegeversicherungen. Ich führe ebenso Telefonate und den Schriftverkehr durch.
Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht der Wunsch der Klienten. Grundsätzlich bespreche ich jede Entscheidung mit ihnen und treffe sie im Sinne des freien Willens der betreuten Person. Wo möglich, unterstütze ich sie darin, dass ihre Selbständigkeit ganz oder teilweise wieder hergestellt werden kann.
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